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Channel: Andre Meister
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Article 16

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Generalanwalt beim EuGH @Curia: "Die Vorratsspeicherung und der Zugriff auf Identitätsdaten, die mit der verwendeten IP-Adresse verknüpft sind, sollten erlaubt sein, wenn diese Daten den einzigen Anhaltspunkt darstellen, um die Identität von Personen zu ermitteln, die ausschließlich im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen haben." Keine Ahnung, wie das mit den bisherigen Urteilen zusammenpassen soll, wonach VDS nicht geht, auch nicht bei schweren Straftaten. curia.europa.eu/jcms/upload/do


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